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Schlichtungsstelle

Schlichtungsstelle
Netzbetreiber sowie Messstellenbetreiber und Messdienstleister (Unternehmen) sind verpflichtet, Beanstandungen von Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB (Verbraucher), insbesondere zum Vertragsabschluss und zur Qualität von Leistungen des Unternehmens (Verbraucherbeschwerde) betreffend den Anschluss an das Versorgungsnetz sowie die Messung der Energie, im Verfahren nach § 111a EnWG innerhalb einer Frist von vier Wochen ab Zugang beim Unternehmen zu beantworten. Verbraucherbeschwerden sind zu richten an: Energieversorgung Rottenburg am Neckar GmbH / Anschrift: Siebenlindenstraße 19, 72108 Rottenburg am Neckar / Telefon (07472) 933-0 / Fax: (07472) 933-150 / E-Mail: info@sw-rottenburg.de

Ein Verbraucher ist berechtigt, die Schlichtungsstelle nach § 111b EnWG anzurufen, wenn das Unternehmen der Beschwerde nicht abgeholfen hat oder die Bearbeitungsfrist abgelaufen ist. § 14 Abs. 5 VSBG bleibt unberührt. Energieversorgung Rottenburg am Neckar GmbH ist verpflichtet, an dem Verfahren bei der Schlichtungsstelle Energie e. V. teilzunehmen. Die Einreichung einer Beschwerde bei der Schlichtungsstelle hemmt die gesetzliche Verjährung gemäß § 204 Abs. 1 Nr. 4 BGB. Das Recht der Beteiligten, die Gerichte anzurufen oder ein anderes Verfahren zu beantragen, bleibt unberührt.

Die Kontaktdaten der Schlichtungsstelle sind derzeit: Schlichtungsstelle Energie e.V., Friedrichstraße 133, 10117 Berlin, Tel. (0) 30 / 27 57 240 - 0, Fax (0) 30/ 27 57 240 – 69, Mo. - Do. 10:00 - 12:00 Uhr sowie 14:00 – 16:00 Uhr, E-Mail: in-fo@schlichtungsstelle-energie.de, Homepage: www.schlichtungsstelle-energie.de.

Allgemeine Informationen zu Verbraucherrechten sind erhältlich über den Verbraucherservice der Bundesnetzagentur für den Bereich Elektrizität und Gas, Postfach 8001, 53105 Bonn, Telefon: 030/ 22480-500 oder 01805 101000 (Mo.-Fr. 9:00 Uhr - 15:00 Uhr), Telefax: 030/ 22480-323, E-Mail: verbraucherservice-energie@bnetza.de.

Clearingstelle EEG|KWKG
Die Clearingstelle EEG|KWKG ist eine neutrale, unabhängige Stelle zur außergerichtlichen Klärung von Fragen des Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG), des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes (KWKG) und des Messstellenbetriebsgesetzes (MsbG). Die Clearingstelle EEG|KWKG bietet allen Marktakteuren die Möglichkeit, Konflikte zeitnah und unkompliziert durch Verfahren beizulegen und Antworten auf Anwendungsfragen zum EEG und zum KWKG zu erhalten.

Nähere Informationen finden Sie unter www.clearingstelle-eeg-kwkg.de

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