Stomleitungen

Messstellenbetrieb

Gemäß dem "Gesetz zur Öffnung des Messwesens bei Strom und Gas für Wettbewerb" sowie der "Verordnung zum Erlass von Regelungen über Messeinrichtungen im Strom- und Gasbereich" kann auf Wunsch des betroffenen Anschlussnutzers der Einbau, der Betrieb und die Wartung von Messeinrichtungen sowie die Messung von einem Dritten ausgeführt werden.

Vertragsunterlagen


Umfang des Roll-Outs ab 2019

Durch das Inkrafttreten des Messstellenbetriebsgesetzes (MsbG) sind alle grundzuständigen Messstellenbetreiber verpflichtet, künftig in allen Verbrauchsanlagen moderne Messeinrichtungen bzw. intelligente Messsysteme einzubauen (unter Vorbehalt der jeweils aktuellen Gesetzgebung und technischen Verfügbarkeit).

Gemäß § 37 Abs. 1 MsbG informiert die Energieversorgung Rottenburg am Neckar GmbH als grundzuständiger Messstellenbetreiber nachfolgend über den Umfang ihrer Roll-Outverpflichtungen, ihre Standardleistungen sowie mögliche Zusatzleistungen.

Moderne Messeinrichtungen

  • Roll-Out von rund 21.000 Zählpunkten bis 2032

Intelligente Messsysteme

  • Roll-Out von rund 5.400 Zählpunkten bis 2032

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