Stomleitungen

E-Mobilität

Sechs Millionen bis 2030 – das sind die Ziele der Bundesregierung für Elektromobilität. Für den zu erwartenden Boom an Elektroautos muss nicht nur die Ladeinfrastruktur ausgebaut werden, sondern auch das Stromnetz gerüstet sein.  Dies erfordert ein leistungsstarkes Stromnetz. Als Netzbetreiber kümmern wir uns darum, dass jederzeit Strom zum Laden der Elektroautos zur Verfügung steht.

Bei Ladeeinrichtungen ab 4,2 kW handelt es sich nach §14a EnWG um steuerbare Verbrauchseinrichtungen, welche nach den Technischen Mindestanforderungen zur netzorientierten Steuerung von steuerbaren Verbrauchseinrichtungen der Energieversorgung Rottenburg installiert werden müssen. Eine Erklärung für den Betrieb einer technischen Verbrauchseinrichtung nach §14a EnWG ist vom Elektroinstallationsunternehmen erforderlich.

Bei Fragen, Vorüberlegungen, Vorarbeiten oder auch Unterstützung bei der Meldung der Ladeeinrichtung unterstützt Sie hier gerne Ihr Elektroinstallateur/Dienstleister der die Ladeeinrichtung verkauft/installiert.

Meldepflichtige Ladeeinrichtungen

Ladeeinrichtungen mit weniger als 12 kW müssen an uns gemeldet werden, sind aber nicht genehmigungspflichtig. Optimalerweise teilen Sie uns bitte den Einbau vor Inbetriebnahme mit.

Für die Mitteilung der Ladeeinrichtung nutzen Sie bitte hierfür das untenstehende Formular.

Genehmigungspflichtige Ladeeinrichtungen

Ladeeinrichtungen mit mehr als 12 kW sind genehmigungspflichtig. Die Inbetriebnahme ist nicht ohne Genehmigung erlaubt.

Für die Mitteilung der Ladeeinrichtung nutzen Sie bitte hierfür das untenstehende Formular.

Was passiert, wenn die Ladeeinrichtung Genehmigungspflichtig (größer 12 kW) ist?

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Josef Müller

E-Mobilität

Josef Müller

07472 933-0

j.mueller@sw-rottenburg.de

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